Die Abteilung Sonderschule, Heime und Werkstätten BKS führt dazu im angefochtenen Entscheid aus, die Bedarfsprognose und Angebotsplanung würden in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren erstellt, wobei diese auch der Rahmenvertragsperiode der Leistungsverträge mit den fraglichen Einrichtungen entspreche. Aufgrund einer Gesetzesänderung erstrecke sich die aktuelle Angebotsplanung ausnahmsweise über fünf Jahre, das heisst von 2022–2026. Die nächste Angebotsplanung sei somit für die Periode von 2027–2030 vorgesehen. Allerdings werde die Angebotsplanung laufend überprüft und könne bei Bedarf jährlich angepasst werden;