25 ff.). Nachdem die Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten BKS der Beschwerdeführerin die nachgesuchte Anerkennung mit Entscheid vom 24. April 2023 verweigerte, ist die Frage nun Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. 2. Anerkennung der Beschwerdeführerin als Tagessonderschule 2.1