Am 24. Februar 2023 beantragte die Beschwerdeführerin bei der Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten BKS die Anerkennung als Tagessonderschule für psychisch- und sozialauffällige Jugendliche. Sie begründete das Gesuch im Wesentlichen damit, dass im Kanton Aargau nicht genügend Betreuungsplätze an Sonderschulen mit Tagesbetrieb zur Verfügung stünden, so dass Kinder in Heimen platziert würden, obwohl eine Heimbeschulung nicht indiziert sei (vgl. act. 25 ff.).