"2. (A./1.) Der Sitzplatz, bestehend aus Bodenplatten, Tischen, Bänken und Überdachung, die Treppe mit Geländer, das Gartenhaus inklusive Bodenbefestigung, Platten und Schwerlastregalen sowie alle elektrischen Installationen im Bereich von Sitzplatz und Gartenhaus sind innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft dieses Entscheids zurückzubauen. Die Bahnschwellen zur Hangsicherung oberhalb des Sitzplatzes dürfen bestehen bleiben. Die Splittschicht im Bereich des Sitzplatzes muss nicht entfernt, darf aber nicht unterhalten werden. 3. (A./2.) Im Bereich des Gartenhauses ist ein standortgerechter Bodenaufbau vorzunehmen." 2.