Die Ziffern 2 und 3 der Verfügung der Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt vom 9. März 2020 sowie die Dispositivziffern A./1 und 2 des Protokollauszugs des Gemeinderats R._____ vom 21. Februar 2022 werden von Amts wegen wie folgt neu gefasst: