7 von 8 zum Vorschein getreten, dass unklar war, wie genau der Rückbau des Sitzplatzes mit Überdachung zu erfolgen hat und ob die Rückbauverpflichtung auch für die Terrassierung des Abhangs mit Stützmauer aus Eisenbahnschwellen und die Splittschicht im Bereich des Sitzplatzes gilt. Nachdem die Präzisierung durch die AfB BVU im Rahmen des Beschwerdeverfahrens erfolgte, ist es sachgerecht, diese entsprechend dem Entscheidantrag der AfB BVU durch eine Neufassung des Dispositivs vorzunehmen. 5. Fazit und Kostenverlegung