Sie hat nicht im Vertrauen auf die Gültigkeit einer kommunalen Baubewilligung, sondern schon vor deren Erteilung eigenmächtig gebaut, weshalb ihr Verhalten keinen Vertrauensschutz verdient. Auch später hat sie wiederholt bauliche Massnahmen getroffen, ohne sich um eine Baubewilligung zu bemühen. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft konnte allenfalls noch von der Bewilligungsfreiheit ausgehen, als sie 2018 einzelne vom Sturm weggeblasene Acrylglaspaneelen der Sitzplatzüberdachung durch gleichartige Paneelen ersetzte, nicht