gen für das Vorliegen von Wald seien bereits 1979 erfüllt gewesen (Augenscheinsprotokoll, S. 3 ff., act. 84 ff., Voten K._____). Glaubhaft dargetan ist, dass einerseits im Zusammenhang mit der Erstellung des Wohnhauses Bäume gefällt wurden und andererseits, dass die SBB ebenfalls Bäume fällte, um die Oberleitung und das Bahntrassee der an der Parzelle aaa vorbeiführenden Bahnlinie vor umstürzenden Bäumen zu schützen (Augenscheinsprotokoll, S. 6, act. 85, Voten E._____ und K._____). Die temporär nicht bestockte Fläche im Bereich der gefällten Bäume verlor die Waldqualität damit aber nicht.