Es kommt hinzu, dass die Luftbilder der Jahre 1970, 1972, 1976 und 1982 (vgl. act. 50) im Bereich des Abhangs zur Q._____ auf Parzelle aaa auch tatsächlich Waldbäume mit Kronenschluss zeigen, welche die Voraussetzungen für die Bejahung von Wald nach damaliger Praxis erfüllten. Diese Feststellung wurde auch anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 25. August 2022 bestätigt: Es wurden bestehende Waldbäume und im unteren Bereich der Treppe der Strunk eines gefällten Baumes gefunden, die ein Alter von wesentlich mehr als 40 Jahren aufwiesen. Der Vertreter der Abteilung Wald BVU gelangte aufgrund der Besichtigung der Bäume und der Schätzung ihres Alters zum Schluss, die Voraussetzun-