Die mit dem Baugesuch eingereichten Planunterlagen, gemäss welchen die Baubewilligung erteilt wurde, sind auf der Gemeindeverwaltung von R._____ nicht mehr auffindbar. Die Beschwerdeführerin macht geltend, unter dem Titel "Gartenhalle mit Cheminée" seien der teilweise gedeckte Sitzplatz sowie das Gartenhaus gültig bewilligt worden. Diese Bauten seien damals im Baugebiet und ausserhalb des Waldes gelegen, weshalb eine kantonale Zustimmung nicht erforderlich gewesen sei. Einer nachträglichen Baubewilligung nach heutigem Recht bedürften höchstens die Treppe und die Erweiterung des Gartenhauses mit Schwerlastgestellen.