Im Jahr 1979 stellte der Gemeinderat fest, dass auf Parzelle aaa ohne Baubewilligung Bauarbeiten ausgeführt wurden. Die Bauherrschaft setzte diese auch nach behördlicher Anordnung eines Baustopps fort. Gegen das schliesslich doch noch eingereichte Baugesuch erhob ein Nachbar Einsprache, weil er aufgrund des geplanten Wellblechdaches Lärmimmissionen befürchtete. Mit Protokollauszug vom 2. Juli 1979 und ohne Beizug der kantonalen Behörden beschloss der Gemeinderat daraufhin: