Gemäss dem von der Gemeindeversammlung am (.../...) beschlossenen und vom Regierungsrat am (.../...) genehmigten Bauzonenplan der Gemeinde R._____ erstreckt sich die Parzelle aaa über drei Zonen. Das Wohngebäude Nr. ddd befindet sich in der Wohnzone 3. Die strittigen Bauten liegen jedoch ausserhalb der Bauzonen im Wald, lediglich das Gerätehaus ragt etwa zur Hälfte in die zum Baugebiet gehörende Grünzone, welche gemäss § 34 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde R._____ (Beschluss- und Genehmigungsdaten entsprechend dem Bauzonenplan) der Freihaltung des Gebietes entlang der Q._____, der Schlittelwiese Y._____ und der Siedlungsbegrenzung H._____ dient.