Um im relativ steilen Abhang zur Q._____ eine ebene Fläche für den Sitzplatz zu schaffen, hätten die Stockwerkeigentümer keine Terrainveränderungen vorgenommen. Den dort verlaufenden, gesplitteten Weg beziehungsweise die Terrassierung des Abhangs habe wohl die SBB schon früher erstellt und die bergseitige Böschung mit Eisenbahnschwellen gestützt (Augenscheinsprotokoll, S. 13, act. 81, Voten B._____ und E._____). Gemäss dem Situationsplan vom 28. August 2019 (act. 18) sowie den Fotos der Sitzplatzanlage (act. 10 ff. und 74/75) wurden auf einer Fläche von rund 10 m x 5 m Betonplatten verlegt und auf Betonröhren zwei Tische mit Steinplatten sowie je zwei Bänke mit Holzsitzfläche erstellt.