Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens haben die Beschwerdeführerin beziehungsweise ihre Vertreterinnen widersprüchliche Angaben gemacht, wann was von wem auf Parzelle aaa gebaut wurde. Rechtsanwältin B._____ hat dies anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 25. August 2022 auf Missverständnisse zurückgeführt. Gemäss ihren Angaben wurde das in der Wohnzone 3 gelegene Wohnhaus auf Parzelle aaa im Jahr 1974 erstellt, während Sitzplatz und Gerätehaus als Umgebungsgestaltung zwischen 1978 und 1979 erstellt worden seien (vgl. Protokoll der Augenscheinsverhandlung vom 25. August 2022 [nachfolgend: Augenscheinsprotokoll], S. 6, act. 85, Votum B._____). Um im relativ steilen Abhang zur Q.