Wie vorstehend ausgeführt, wurden diverse, teilweise schwerwiegende Verstösse der Beschwerdeführerin gegen das Tierwohl festgestellt. Das ausgesprochene und zu bestätigende Pflegeverbot soll verhindern, dass die Beschwerdeführerin weiterhin Igel pflegt und sich die festgestellten Verstösse wiederholen. Dies ist nicht wirksam möglich, wenn das Inkrafttreten des Pflegeverbots durch eine Beschwerdeerhebung hinausgezögert werden könnte. Ansonsten könnte die Beschwerdeführerin nämlich bis zu einem rechtskräftigen Entscheid weiterhin in der Igelpflege arbeiten, was – wie gesehen – eine Gefährdung des Tierwohls darstellen würde.