Angesichts der langjährigen Erfahrung der Beschwerdeführerin ist jedoch nicht auszuschliessen, dass ihr auch in einer anderen Igelpflegestation viel Freiraum bei der Pflege der Igel gelassen würde. Aufgrund der vielen vorgängig dargelegten Mängel bei der Tierpflege und beim Betrieb der Igelstation bestünde gerade angesichts der Uneinsichtigkeit der Beschwerdeführerin eine erhebliche Gefahr, dass sie sich erneut fehlverhalten würde. Insofern lässt sich ohne Pflegeverbot nicht ausreichend ausschliessen, dass sich die festgestellten Mängel bei der Behandlung der Igel wiederholen.