Unbestritten ist, dass die Igelpflegestation der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Administration Mängel aufweist. Dass zufolge administrativer Arbeiten weniger Zeit für die Pflege der Igel eingesetzt werden kann, ist nachvollziehbar. Dies entschuldigt die Vernachlässigung der Administration und insbesondere der Dokumentation jedoch nicht. Gerade die Dokumentation ermöglicht es der zuständigen Behörde, die Igelpflegestationen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass das Wohl der Tiere gewährleistet ist. Ebenso erlaubt eine korrekte Dokumentation der Beschwerdeführerin und ihren Mitarbeitenden, die Behandlung und die eingesetzten Arzneimittel auch später nachvollziehen zu können.