Die Beschwerdeführerin stimmt der Vorinstanz zu, dass es im administrativen Bereich Mängel gebe. So läge weder eine schriftliche Vereinbarung der Zusammenarbeit mit einem Tierarzt noch der Jahresbericht 2021 vor. Sie gibt jedoch an, sie wende für die Betreuung der Igel selten weniger als zehn Stunden pro Tag auf (vgl. Stellungnahme vom 18. August 2022, S. 3, Vorakten act.