Wie bereits dargelegt (vgl. oben Ziffer 5.1.4), konnte anlässlich der Kontrolle festgestellt werden, dass eine Spritze mit 6 ml Euthasol frei zugänglich in der Igelpflegestation aufbewahrt wurde. Da dieses Medikament gemäss Angaben der Vorinstanz bereits in kleinen Mengen auch für den Menschen tödlich sein kann, ist eine fachgerechte Verwahrung im Safe erforderlich. Die Vorinstanz hielt fest, anlässlich der unangemeldeten Kontrolle habe die Beschwerdeführerin ausgesagt, der Code zum Safe müsse erst noch geändert werden, da dieser einer ehemaligen Mitarbeiterin bekannt sei (vgl. Bericht unangemeldete Kontrolle Igelstation Q._____, S. 5, Vorakten act.