Ebenso wurde anlässlich der unangemeldeten Kontrolle festgestellt, dass dasselbe Wasser für die Reinigung mehrerer Gehege benutzt wurde (vgl. Kontrollbericht, S. 2, Vorakten act. A-5). Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, können so Keime und Krankheitserreger von einem Gehege in ein anderes gelangen und damit von einem Igel auf einen anderen übertragen werden. Das gleiche Risiko besteht, wenn die Gehege vor der Neubelegung durch einen anderen Igel nicht ausreichend desinfiziert werden. Es besteht daher eine erhebliche Gefahr, dass die Igel sich gegenseitig mit Krankheitserregern anstecken. Die Gehegereinigung war somit aus hygienischer Sicht klarerweise nicht genügend. 5.4.3.