Die Vorinstanz erklärt, diese Handhabung sei für die einheimische Fauna und das Grundwasser problematisch, da das entsorgte Wasser mit Medikamenten und Keimen belastet sei. Die Beschwerdeführerin habe sich noch anlässlich der Besprechung vom 19. September 2022 hinsichtlich dieser Problematik uneinsichtig gezeigt und vorgebracht, mit Medikamenten behandelte Hunde würden schliesslich auch in der Natur urinieren (vgl. angefochtener Entscheid, S. 3). Die Ausführungen der Vorinstanz sind überzeugend. Auch wenn das verunreinigte Wasser von Feststoffen befreit wird, befinden sich darin weiterhin Medikamentenrückstände und Keime.