Weshalb dies nicht geschah beziehungsweise weshalb diese Mängel erst bei der Kontrolle vom 29. Juli 2022 festgehalten wurden, ist letztlich jedoch unerheblich, da die Igelpflegestation grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind allenfalls aus Gründen des Vertrauensschutzes vertretbar, jedoch lediglich bei der Festlegung einer angemessene Übergangsfrist zur Behebung der festgestellten Mängel zu berücksichtigen. Eine rechtswidrige Situation kann nicht dauerhaft toleriert werden. Deshalb ist im Folgenden zu prüfen, ob die von der Vorinstanz geltend gemachten Mängel gegeben sind. 5.4.1.