Vorab ist der Beschwerdeführerin insoweit zuzustimmen, dass einige der nun beanstandeten Mängel wohl bereits seit Eröffnung der Igelpflegestation an diesem Standort bestehen. Dies gilt insbesondere bezüglich des fehlenden Wasser- und Kanalisationsanschlusses. Ebenso dürften wohl auch die Gehege für die Igel seit Aufnahme der Tätigkeit an diesem Standort die gleiche Grösse aufweisen.