Darüber hinaus wurden auch keine Opioide gefunden, welche gemäss den Empfehlungen für die Schmerztherapie bei Kleintieren der Initiative tiermedizinische Schmerztherapie (Stand: Februar 2012; S. 14) bei der Entfernung des Auges zur Behandlung der Schmerzen eingesetzt werden sollten. Insofern ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin nicht in der Lage war, die postoperativen Schmerzen der Igel angemessen zu behandeln. Mit der Entfernung eines – wenn auch verletzten – Auges bei einem Igel hat die Beschwerdeführerin ihre Befugnisse erheblich überschritten. Ihr Verhalten stellt eine schwere Gefährdung beziehungsweise Verletzung des Tierwohls dar. 5.3.4.