15 von 23 einen Katzen- und nicht um einen Marderbiss (vgl. Aktennotiz vom 21. September 2022, S. 2, act. A-32). Darüber hinaus bestätigt das von der Beschwerdeführerin mit ihrer Replik eingereichte Schreiben einer Nutzerin der Igelpflegestation, dass die Beschwerdeführerin zumindest in einem Fall einem Igel ein zufolge eines Tierbisses verletztes Auge entfernt habe (vgl. Replikbeilage 2, S. 1). Da diese Aussage von der Beschwerdeführerin selbst eingereicht und von ihr nicht bestritten wurde, ist davon auszugehen, dass der Vorfall sich wie geschildert ereignet hat.