Zum Vorwurf der Vorinstanz, sie habe Igeln unheilbar verletzte Augen entfernt, äussert sich die Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren nicht ausdrücklich, sondern beschränkt sich darauf, die Vornahme operativer Eingriffe generell zu bestreiten (vgl. Replik, S. 10, act. 46). Jedoch gab sie anlässlich der Besprechung vom 21. September 2022 an, Igeln Augen zu entfernen, die durch Tierbisse irreparabel geschädigt seien. Dadurch habe sie schon viele Igel retten können. Die Tierklinik würde diese Igel einschläfern, weil sie fälschlicherweise davon ausgehen würde, es handle sich um