Auf diese Weise habe sie schon viele Tiere retten können. Dass die Beschwerdeführerin in mindestens einem Fall einem Igel ein verletztes Auge entfernte, wurde im Übrigen auch durch eine Mitarbeiterin der Igelpflegestation in einem durch die Beschwerdeführerin mit der Replik eingereichten Schreiben bestätigt (vgl. Replikbeilage 2). 5.3.1.