Schliesslich sind die Aussagen der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Durchführung chirurgischer Eingriffe widersprüchlich. Während im vorliegenden Beschwerdeverfahren die Eingriffe insgesamt abgestritten werden, hat die Beschwerdeführerin im Verfahren vor der Vorinstanz verschiedentlich bestätigt, dass gewisse Eingriffe vorgenommen wurden. So hielt die Beschwerdeführerin fest, bei mindestens einem Igel Zähne entfernt zu haben. Diese hätten gewackelt, seien faul gewesen und hätten sich quasi ohne Widerstand gelöst. Ebenso habe sie bei einem Igel nekrotisches Gewebe entfernt (vgl. Stellungnahme vom 18. August 2022, S. 3, Vorakten act.