Hinsichtlich der Bedeutung der Bestätigung des Leiters der Tierklinik Aarau West ist anzumerken, dass dieser mangels permanenter Anwesenheit in der Igelstation von vorneherein nicht zu bescheinigen vermag, es seien durch die Beschwerdeführerin nie selbstständig chirurgische Eingriffe vorgenommen worden. Entsprechend bestätigt der Leiter der Tierklinik Aarau West auch lediglich, dass in der Tierklinik Operationen an Igeln der Beschwerdeführerin vorgenommen wurden, nicht jedoch, dass sämtliche Operationen an Igeln der Beschwerdeführerin durch die Tierklinik vorgenommen wurden (vgl. E-Mail Tierklink Aarau West, S. 3, act. A-29).