Der Beschwerdeführerin wird weiter vorgeworfen, chirurgische Eingriffe an Igeln vorgenommen zu haben, obwohl diese nur durch Tierärztinnen oder Tierärzte durchgeführt werden dürfen. Sie führt dazu aus, die Vorinstanz stütze sich hierbei auf Vorkommnisse, bei denen es sich um Einzelfälle handle. Darüber hinaus sei vom Leiter der Tierklinik Aarau West bestätigt worden, dass operative Eingriffe stets in der Tierklinik vorgenommen worden seien. Die Beschwerdeführerin habe immer zum Wohl der Tiere gehandelt und so unzählige Igel gerettet (vgl. Beschwerde, S. 15, act. 8).