Unklar ist, ob es sich bei dem in einer der ursprünglichen Meldungen dokumentierten Tier um denjenigen Igel handelt, welcher vom Institut für Veterinärpathologie untersucht wurde, wenngleich auch der untersuchte Igel gemäss Bericht mit Nizoralsalbe behandelt worden war (vgl. Beschwerdebeilage 17). Ohnehin hält der Bericht des Instituts für Veterinärpathologie ausdrücklich fest, dass nicht mit Sicherheit eine Erregereintrittspforte bestimmt werden konnte. Aufgrund dieser Umstände lässt sich nicht feststellen, ob in diesem Fall eine Fehlbehandlung mit Todesfolge stattgefunden hat. 5.2.5