Gemäss einem durch die Beschwerdeführerin eingereichten Behandlungsprotokoll hat sie bei einem Igel zunächst mittels einer Spritze ca. 50 mal 3 ml Eiter aus einem grossen Abszess abgesaugt und danach "mehrere Betadinespülungen" gemacht (vgl. Beschwerdebeilage 29). Das Behandlungsprotokoll legt nahe, dass die Wundhöhle tatsächlich mit Betadine gespült wurde. Aufgrund der unklaren Formulierung ist aber nicht völlig auszuschliessen, dass es sich allenfalls um eine lediglich äusserli-