Auch wenn im Sinne der Beschwerdeführerin davon auszugehen wäre, dass der von ihr eingesetzte Insektenspray den Igeln tatsächlich nicht schadet, hat die Beschwerdeführerin diesen offensichtlich zu einem früheren Zeitpunkt unter Missachtung der Herstellerangaben an Tieren verwendet, wobei sie nicht wissen konnte, wie sich die enthaltenen Stoffe auf die Igel auswirken würden. Dieser vorgabenwidrige Einsatz des Insektensprays stellte eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Tiere und damit eine Gefährdung des Tierwohls dar.