Die Ausführung der Beschwerdeführerin, die Erfahrung habe gezeigt, dass das Mittel für Igel nicht schädlich sei, vermag nicht zu überzeugen. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, stellt bereits der einmalige Einsatz dieses Mittels eine Gefährdung der Tiere dar (vgl. Beschwerdeantwort, S. 5, act. 34). Auch wenn im Sinne der Beschwerdeführerin davon auszugehen wäre, dass der von ihr eingesetzte Insektenspray den Igeln tatsächlich nicht schadet, hat die Beschwerdeführerin diesen offensichtlich zu einem früheren Zeitpunkt unter Missachtung der Herstellerangaben an Tieren verwendet, wobei sie nicht wissen konnte, wie sich die enthaltenen Stoffe auf die Igel auswirken würden.