Die Beschwerdeführerin hat somit ohne Aufsicht einer Tierärztin oder eines Tierarzts Antibiotika verabreicht. Hierbei hat sie mehrfach die vorgeschriebene Mindestanwendungsdauer nicht beachtet. Zudem wurden mehrfach Antibiotikakuren falsch durchgeführt, indem sie teilweise unterbrochen, vorzeitig abgebrochen oder gleichzeitig mehrere Antibiotika verabreicht wurden. Des Weiteren fehlt die Indikation für die Verabreichung der Antibiotika häufig auf dem Behandlungsprotokoll oder ist zumindest nicht nachvollziehbar. 5.2.3.