C-11) hätte die Vorinstanz die Abgabe von Antibiotika auch als zulässig erachtet, wenn regelmässig alle zwei Wochen eine Kontrolle der Igelpflegestation durch eine tiermedizinische Fachperson durchgeführt worden wäre. Vorliegend ist unbestritten, dass solche Kontrollen nicht stattgefunden haben. Die Beschwerdeführerin stand somit beim Einsatz von Antibiotika unter keinerlei fachlicher Aufsicht.