Dies stellt nicht nur eine Gefahr für die behandelten Igel dar, sondern für sämtliche Tiere, die mit diesen Medikamenten behandelt werden können. Entsprechend wurde der Beschwerdeführerin bereits im Jahr 2014 mitgeteilt, dass verschreibungspflichtige Medikamente nicht mehr abgegeben werden dürfen (vgl. Schreiben vom 15. September 2014, S. 1, act. C-7). Gemäss Factsheet Igelstation vom 29. Oktober 2014 (vgl. S. 1, act. C-11) hätte die Vorinstanz die Abgabe von Antibiotika auch als zulässig erachtet, wenn regelmässig alle zwei Wochen eine Kontrolle der Igelpflegestation durch eine tiermedizinische Fachperson durchgeführt worden wäre.