Insbesondere wurde auch Igeln, welche als unauffällig oder lediglich als "schlapp" eingestuft wurden, Antibiotika verabreicht. Im Weiteren vermag der Grund für die Überbringung des Igels insbesondere dann nicht als Diagnose zu genügen, wenn die Arzneimittel erst mehrere Tage nach der Überbringung verabreicht wurden. Es kann somit nicht nachvollzogen werden, ob der Einsatz von Antibiotika angezeigt war. Die Beschwerdeführerin verfügte dabei auch nicht – wie es vorgeschrieben wäre – über eine tierärztliche Betreuung (vgl. E-Mail Tierklinik Aarau West, S. 3, act. A-29).