Die Beschwerdeführerin notierte in einigen der Behandlungsprotokolle, wie der Allgemeinzustand des Igels war (beispielsweise "Igel atmet schwer" oder "Igel röchelt"), als dieser in die Igelstation gebracht wurde. Teilweise hielt sie auch fest, wie die Umstände des Auffindens des Igels waren (beispielsweise, dass der Igel sich in einem Zaun verfangen hatte). Oftmals fehlt jedoch eine solche Überbringungsursache oder diese ist zu wenig aussagekräftig, um eine bestimmte Behandlung zu begründen. Insbesondere wurde auch Igeln, welche als unauffällig oder lediglich als "schlapp" eingestuft wurden, Antibiotika verabreicht.