Ebenfalls ist aus der Mehrzahl der von der Beschwerdeführerin eingereichten Behandlungsprotokolle nicht ersichtlich, welche Indikation für die Verabreichung von Antibiotika (oder auch generell von Tierarzneimitteln) vorlag. Soweit die Beschwerdeführerin ausführt, die Diagnose liege im Grund für die Überbringung des Igels, welcher oben auf den Behandlungsprotokollen notiert werde, kann ihr nicht gefolgt werden. Die Beschwerdeführerin notierte in einigen der Behandlungsprotokolle, wie der Allgemeinzustand des Igels war (beispielsweise "Igel atmet schwer" oder "Igel röchelt"), als dieser in die Igelstation gebracht wurde.