Es liegen somit mehrere Behandlungsprotokolle vor, welche zeigen, dass sich die Beschwerdeführerin beim Einsatz von Antibiotika wiederholt nicht an die Anwendungsvorgaben gehalten hat. Die Beschwerdeführerin hat die Antibiotikakuren teilweise unterbrochen, vorzeitig abgebrochen oder verschiedene Antibiotika vermischt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Prüfung der korrekten Dosierung nicht möglich war, da diese in den Behandlungsprotokollen nicht ordnungsgemäss festgehalten wurden.