11 von 23 setzt, bei welchem "evt. trächtig" vermerkt war. Baytril darf jedoch weder bei trächtigen noch bei laktierenden Tieren angewendet werden (vgl. angefochtene Verfügung, S. 1). Ebenfalls wurde in einem Behandlungsprotokoll festgehalten, dass einem Igel zweimal am gleichen Tag Baytril verabreicht wurde. Es liegen somit mehrere Behandlungsprotokolle vor, welche zeigen, dass sich die Beschwerdeführerin beim Einsatz von Antibiotika wiederholt nicht an die Anwendungsvorgaben gehalten hat.