Hinzu kommt, dass die Dosierungen nicht vermerkt wurden, so dass im Nachhinein keine Kontrolle über eine korrekte Abgabe der Medikamente erfolgen kann. Ergänzend ist festzustellen, dass bei einigen Arzneimitteleingaben auch das Gewicht der Igel nicht erfasst wurde und in solchen Fällen die korrekte Dosierung gar nicht nachvollzogen werden kann. Damit ist erstellt, dass sich die Beschwerdeführerin einerseits im Umgang mit den Arzneimitteln gegen Endoparasiten nicht an die empfohlenen Verabreichungen gehalten hat und andererseits während laufenden Behandlungen mit einem Medikament zusätzlich andere Medikamente verabreicht hat.