Darüber hinaus ist bei Endoparasitika eine Mindestanwendungsdauer zu beachten. Die Vorinstanz führt dazu aus, dass die Mindestanwendungsdauer bei Endoparasiten besonders wichtig sei, weil diese einen bestimmten Lebenszyklus mit verschiedenen Entwicklungsstadien hätten. Diese Zyklen könnten nur zuverlässig unterbrochen werden, wenn die Medikationsvorgaben der Hersteller eingehalten würden. Zudem dürften verschiedene Medikamente gegen Endoparasiten nicht gemischt werden, da dies zu Organversagen führen könne (vgl. angefochtene Verfügung, S. 7).