9 von 23 ses Missverständnis mit Schreiben vom 5. August 2022, spätestens aber im Gespräch vom 19. September 2022 geklärt. Die Beschwerdeführerin hätte den Jahresbericht 2021 somit ohne Weiteres bereits vor Erlass der angefochtenen Verfügung einreichen können, hat dies jedoch nicht getan. 5.2. Neben der Nichteinhaltung der Bewilligungsauflagen werden der Beschwerdeführerin in der angefochtenen Verfügung verschiedene Fehler bei der Behandlung der Igel – insbesondere bezüglich des Einsatzes von Arzneimitteln und Diagnosemethoden – vorgeworfen. 5.2.1.