Die Vorinstanz beruft sich für diese Feststellung auf eine Aussage der Beschwerdeführerin, wonach sie Jungigel grundsätzlich erst mit 800 g auswildere. Das Gewicht für die Auswilderung sei jedoch immer in Relation zur Jahreszeit zu sehen, so seien bei guter Witterung 500 g bis 600 g ausreichend. Im Herbst könnten Igel noch mit 700 g ausgewildert werden (vgl. Beschwerdeantwort, S. 8, act. 31). Die Ausführungen der Vorinstanz sind schlüssig, da Witterung und Jahreszeit einen massgeblichen Einfluss sowohl auf das Futterangebot als auch auf die körperlichen Belastungen der Igel haben.