Dies ergibt sich aus dem Factsheet Igelstation A._____ des Veterinärdiensts DGS vom 29. Oktober 2014, welches festhält, dass Antibiotika und weitere Medikamente abgegeben werden können, wenn alle zwei Wochen eine Kontrolle der Station durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt stattfindet (vgl. S. 1, Vorakten act. C-11). Das Vorbringen der Beschwerdeführerin, es müsse jedes Tier in einer Tierklinik untersucht werden, ist daher unzutreffend. Mit ihrem Verhalten hat die Beschwerdeführerin gegen Auflage Ziffer 4 der Ausnahmebewilligung vom 19. Februar 2018 verstossen. 5.1.3.