Lediglich der Einsatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel liegt gemäss der Ausnahmebewilligung in der Verantwortung einer Tierärztin oder eines Tierarzts. Tiere, die keine verschreibungspflichtigen Medikamente erhalten, sind somit von dieser Auflage nicht betroffen. Darüber hinaus ist auch nicht ausgeschlossen, dass bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nicht jedes Tier einzeln untersucht werden muss. Dies ergibt sich aus dem Factsheet Igelstation A.___