Vielmehr sind kranke und verletzte Tiere ihrem Zustand entsprechend adäquat unterzubringen und der Einsatz verschreibungspflichtiger Medikamente muss unter der Verantwortung einer Tierärztin oder eines Tierarzts erfolgen. Auch wenn der Beschwerdeführerin insoweit zuzustimmen ist, als in der Igelpflegestation in der Regel kranke und verletzte Tiere behandelt werden, hat die Auflage Ziffer 4 nicht zur Folge, dass sämtliche Igel tierärztlich untersucht werden müssen. Lediglich der Einsatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel liegt gemäss der Ausnahmebewilligung in der Verantwortung einer Tierärztin oder eines Tierarzts.