Es sei ihr lediglich mitgeteilt worden, dass sie bestimmte Medikamente nicht mehr beziehen dürfe, woraus sich jedoch keine Gleichstellung mit Nutztierbetrieben ableiten liesse (vgl. Beschwerde, S. 14, act. 9). Die Vorinstanz würde überdies fordern, dass sämtliche Igel zu einem Tierarzt gebracht würden, da in der Igelpflegestation ausnahmslos kranke und verletzte Tiere behandelt würden. Dies sei idealistisch und realitätsfremd, da bei den Tierärzten die Kapazitäten und bei der Igelpflegestation die finanziellen Mittel für solch weitreichende Untersuchungen fehlen würden (vgl. Beschwerde, S. 12, act. 11).